Suchen
Suchen


Member
E-Mail:
Passwort:


» Passwort vergessen?

Urteil im "Fall Jullyannis" gefällt - keine DNA-Analyse zugelassen

20.02.2007 23:46:36

Der SPV gibt unserer Trainerin keine Chance, einen möglichen Unschuldsbeweis zu erbringen - mit der Begründung, dass die beauftragten Labors keine DNA-Analysen vornehmen können.

Mit Brief vom 15. Februar 2007 teilte der Schweizer Pferderennsport-Verband (SPV) unserer Trainerin Claudia Koller den Entscheid im "Fall Jullyannis" mit.

Der Vorstand SPV kommt zum Schluss, dass Jullyannis aus dem Klassement des Finals Maienfelder Sprint vom 22. Oktober 2006 zu disqualifizieren sei. Sowohl A wie auch B-Probe waren positiv auf Phenylbutazon und dessen Abbauprodukt Oxyphenbutazon getestet worden.

Die von uns beantragte DNA-Analyse (um Gewissheit zu haben, dass es sich tatsächlich um eine Probe von Jullyannis handelte) sowie die quantitative Analyse (Bestimmung der Konzentration der beiden Wirkstoffe im untersuchten Blut) wurden nicht gewährt - mit der Begründung das ausgewählte Labor in Australien (Racing Analytical Services Ltd.) sei nicht in der Lage diese Analysen durchzuführen.

Keine Chance einen Unschuldsbeweis zu erbringen

Claudia hat somit gar keine Chance bekommen, einen Unschuldsbeweis zu erbringen. Sie hatte bereits in der ersten Stellungnahme diese beiden Analysen verlangt - da hätte der SPV ja durchaus abklären können, ob die betreffenden Labors für die gewünschten Analysen eingerichtet sind oder nicht. Stattdessen gab es keine Antwort darauf bis nach Vorliegen der B-Probe.

Es ging Claudia schlicht und einfach darum, dass sie sicher sein wollte, dass das untersuchte Blut auch tatsächlich von Jullyannis stammte. Sie schrieb in ihrer Stellungnahme: "Auch wenn ich als verantwortliche Trainerin am 22. Oktober 2006 in Maienfeld meine Unterschrift auf das Kontrollblatt gesetzt habe, so kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass ein Verfahrensfehler vorliegt (dass z.B. die Proben verwechselt wurden - am selben Tag wurde von mindestens einem weiteren Pferd eine Blutprobe genommen – und auch in den Labors ist eine Verwechslung nicht ausgeschlossen). Ich bin bereit, die Kosten für eine DNA-Analyse zu bevorschussen."

Der SPV geht in seiner Antwort zu diesem Punkt insbesondere auf Verwechslungen im Labor aus, welche nicht nachzuvollziehen seien. Dabei geht es uns nicht im wesentlichen um die Vorgänge in den Labors, sondern um den gesamten Dopingkontrollen-Prozess.

"Wenn der SPV überzeugt vom ganzen Ablauf seiner Doping-Kontrolle/-Untersuchung ist, gibt es doch eigentlich keinen Grund, mir die Gewährung einer DNA-Analyse zu verweigern" - hatte Claudia geschrieben.

Der SPV hat die Gewährung dieser Analysen geschickt umgangen - indem die "Schuld" für die Unmöglichkeit nun beim Labor liegt. Genau gleich wurde im "Fall King George" verfahren. Auch dort hatte Trainer Miro Weiss eine DNA-Analyse verlangt. Und das Labor konnte sie schliesslich nicht liefern. Inzwischen ist einige Zeit vergangen - man hätte problemlos abklären können, welche Labors diese Analyse liefern können. Wenn man gewollt hätte.

Und es wäre sicher auch mittels der von den Labors (hoffentlich) aufbewahrten Blutresten noch immer möglich gewesen eine DNA-Analyse an einem anderen Ort machen und mit einer neuen Probe von Jully zu vergleichen.

 

Offenbar kein echtes Interesse vorhanden, dem wahren Sachverhalt auf den Grund zu gehen.

Ebenfalls wichtig wäre eine quantitative Analyse gewesen. Es hätte uns geholfen, wenn wir gewusst hätten, wie hoch denn die gefundene Konzentration gewesen war. Dies hätte Hinweise auf eine Fremdeinwirkung geben können.

Schade, dass der SPV offenbar nicht wirklich daran interessiert ist, den wahren Sachverhalt aufzuklären. Es wäre unserer Meinung nach sinnvoll, über Reglementsänderungen nachzudenken. Jeder Trainer sollte die Möglichkeit haben, via eine DNA-Analyse einen möglichen Unschuldsbeweis zu erbringen.
(im internationalen Recht gibt es eine unabdingbare Verfahrensgarantie, dass jeder das Recht hat, ein Beweismittel zu seiner Entlastung zu beantragen, insbesondere wenn der Antragssteller die Kosten dafür bevorschusst. Dieses Grundrecht müsste unserer Meinung nachauch für Verbandsrecht Gültigkeit haben.)

Wenn wirklich verbotene Substanzen bei einer Kontrolle eines unserer Pferde gefunden werden, akzeptieren wir dies sowie die Konsequenzen. Ohne Frage. Das sind die Regeln unseres Sports. Doch wir wären gerne sicher gewesen, dass es sich beim untersuchten Blut tatsächlich um dasjenige von Jully gehandelt hatte. Dies werden wir nun nie wissen.

Um gegen den Entscheid zu rekurrieren haben wir weder die Zeit, noch die Nerven und schon gar nicht das Geld.

Hauptsache Jully ist gesund und läuft weiterhin gute Rennen.

 

 

 


Sponsoren
grill-online.ch
ModernTimes - Webdesign - Multimedia - CD
Walter Sutter Kaminfeger und Dachdecker
Turfshop GmbH - Ausrüstung für Renn- und Reitsport
Horseracing.ch
 
Sponsoren
Verein Zweites Leben für Sportpferde
Ostschweizer Traberclub
 

Copyright © 2024 by Stall Allegra